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22 neue EintrÙ†ge in die UNESCO-Welterbeliste
05/07/2007

 

Das Welterbekomitee der UNESCO hat auf seiner 31. Tagung vom 23. Juni bis 2. Juli 2007 in Christchurch, Neuseeland, weitere 22 Kultur- und Naturstätten in die Liste des Welterbes aufgenommen, darunter die Oper von Sydney, der Teide-Nationalpark und das historische Zentrum von Bordeaux. Erstmals wurde eine Stätte aus der Liste gestrichen: das Wildschutzgebiet der arabischen Oryx-Antilope in Oman. Der Antrag Heidelbergs zur Aufnahme in die Welterbeliste wurde vom Komitee zurückgestellt.

Die UNESCO-Liste des Welterbes verzeichnet damit jetzt insgesamt 851 Stätten. Davon zählen 660 zum Kulturerbe und 166 zum Naturerbe, 25 Stätten gehören beiden Kategorien an. Von den 184 Vertragsstaaten des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt sind jetzt 141 Staaten in der Welterbeliste vertreten. In diesem Jahr lagen dem Welterbekomitee 36 Nominierungen vor, von denen 22 Anerkennung fanden:        

Die 16 neuen Kulturerbestätten sind:    Felsbilder und Kulturlandschaft von Gobustan, AserbaidschanOper von Sydney, AustralienMehmed-Paša-Sokolović-Brücke in Višegrad, Bosnien-HerzegowinaDialolou-Türme und Dörfer in Kaiping, Volksrepublik ChinaHistorisches Zentrum von Bordeaux ("Hafen des Mondes"), FrankreichAltstadt von Korfu, GriechenlandRotes Fort, IndienArchäologische Stadt Samarra, IrakIwami-Ginzan-Silbermine und Kulturlandschaft, JapanRideau-Kanal, KanadaUniversitätscampus der Universidad Nacional Autónoma de México (UNAM), MexikoFelsschnitzereien von Twyfelfontein, NamibiaWeinberg-Terrassen in Lavaux, SchweizGalerius-Palast in Gamzigrad (Romuliana), SerbienKulturlandschaft Richtersveld, SüdafrikaParther-Festungen von Nisa, Turkmenistan.    

Die 5 neuen Naturerbestätten sind: Karstlandschaft in Südchina, Volksrepublik ChinaRegenwälder von Atsinanana, MadagaskarJeju-Vulkaninseln und Lavatunnel, Republik Korea (Südkorea)Buchenurwälder in den Karpaten, Slowakei / Ukraine (grenzüberschreitend)Nationalpark Teide (Teneriffa), Spanien

Zum Kultur- und Naturerbe zählen das Ökosystem und die Relikt-Kulturlandschaft von Lopé-Okanda in Gabun, die ebenfalls neu in die Welterbeliste aufgenommen wurde. Gabun und Namibia sind erstmals in der UNESCO-Liste des Welterbes vertreten. Im Interesse einer besseren geografischen Ausgewogenheit der Welterbeliste ermutigt das Welterbekomitee Länder zur Antragstellung, die bislang nicht in der Liste vertreten oder unterrepräsentiert sind. Voraussetzungen für die Einschreibung in die Welterbeliste sind die historische Echtheit und der außergewöhnliche universelle Wert einer Stätte. Neu in die Liste des gefährdeten Welterbes wurden aufgenommen: die Galapagos-Inseln in Ecuador und der Nationalpark Niokolo-Koba in Senegal. Die Archäologische Stadt Samarra, Irak, wurde mit der Ernennung zum Welterbe zugleich in die Liste des gefährdeten Welterbes eingeschrieben. Vier Welterbestätten konnten dank erfolgreicher Rettungsmaßnahmen von der Liste des gefährdeten Welterbes wieder gestrichen werden: der Nationalpark Everglades in den USA, das Biosphärenreservat Rio Plátano in Honduras, die Königspaläste von Abomey in Benin und das Tal von Kathmandu in Nepal. Damit verzeichnet die Liste des gefährdeten Welterbes jetzt insgesamt 30 Welterbestätten. Die UNESCO-WelterbekonventionDas Kultur- und Naturerbe der Menschheit zu schützen, liegt nicht allein in der Verantwortung eines einzelnen Staates, sondern ist Aufgabe der Völkergemeinschaft. Dies ist das Ziel der UNESCO-Welterbekonvention. Insgesamt haben 184 Staaten dieses "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" seit seiner Verabschiedung 1972 unterzeichnet und sich damit verpflichtet, die auf ihrem Territorium befindlichen Welterbestätten durch gesetzliche, technische und andere Schutzmaßnahmen langfristig zu erhalten. Über die von den Unterzeichnerstaaten jährlich vorgelegten Neuanträge entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee, das sich aus 21 jeweils für sechs Jahre gewählten Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Es prüft, ob die vorgeschlagenen Stätten die in der Konvention festgelegten Kriterien erfüllen. Hierzu zählen das Kriterium der "Einzigartigkeit" und der "Authentizität" (historische Echtheit) eines Kulturdenkmals oder der "Integrität" eines Naturdenkmals. Außerdem muss ein überzeugender Erhaltungsplan vorliegen. Der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und die Internationale Naturschutzunion (IUCN) beraten das Komitee in seiner Arbeit.

Die Liste des gefährdeten Welterbes

Neben der Welterbeliste führt die UNESCO die Liste des gefährdeten Welterbes. In diese Liste werden Stätten des Welterbes eingetragen, die das Welterbekomitee als "besonders gefährdet" eingestuft hat. Nach Artikel 11 (4) der Welterbekonvention werden Güter aufgenommen, für deren "Erhaltung umfangreiche Maßnahmen erforderlich sind" und die "durch ernste und spezifische Gefahren bedroht" sind, wie zum Beispiel durch die Einwirkung von Krieg oder Naturkatastrophen, durch Verfall, infolge fehlender Schutzmaßnahmen oder durch Bauvorhaben, die mit der Welterbekonvention unvereinbar sind. Mit der Eintragung in die Liste des gefährdeten Welterbes  will die UNESCO das öffentliche Interesse und die Aufmerksamkeit der politisch Verantwortlichen wecken, um den betroffenen Staat zum Handeln und die Staatengemeinschaft zur Unterstützung zu bewegen. Diese Liste wird jährlich auf der Tagung des Welterbekomitees überprüft. Die Eintragung in die Liste des gefährdeten Welterbes bedarf der Zweidrittelmehrheit der Komiteemitglieder und kann auch ohne die Zustimmung des Unterzeichnerstaates erfolgen.

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