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Flugdaten-Weitergabe verstِكt gegen Menschenrechtskonventionen
05/07/2007

 

 Noch letzte Woche wurde zwischen der EU und den USA die Flugdaten-Weitergabe vereinbart. Aber der oberste Europäischen Gerichtshof hat entschieden, die Weitergabe an die US-Behörden verstößt eindeutig gegen geltendes EU-Recht.     

Das oberste EU-Gericht erklärte in Luxemburg erklärte das Abkommen für nichtig. Für den Beschluss des Abkommens durch die EU-Mitgliedsstaaten gebe es keine geeignete Rechtsgrundlage, hieß es zur Begründung. Die Übermittlung von sensiblen Daten von Flugzeugpassagieren an die USA verstößt nicht nur gegen die Grundrechte der meisten europäischen Länder, sondern sie verletzt auch die Datenschutzrichtlinien und die Europäischen Menschenrechtskonventionen. „Das zugänglich machen von Daten verletzt nachhaltig die Privatsphäre“, so das Urteil.    Im Zuge ihrer Terrorismusbekämpfung hatten die USA die europäischen Länder gefordert, ihnen sämtliche Daten über Flugpassagiere, die in ihr Land einreisen wollen zu übermitteln.  

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