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Neue Regelungen für Handgepنck und Duty-Free-Artikel an europنischen Flughنfen
27/12/2006

 

Seit November 2006 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepنck mit der Folge, dass der Kauf und die Mitnahme vieler davon betroffenen Duty-Free-Waren zwar weiterhin mِglich ist, aber nur wenn Sie in Europa gekauft und versiegelt wurden.

 

Ab dem 6. November 2006 treten an den europنischen Flughنfen aufgrund neuer EU-Sicherheitsbestimmungen wichtige ؤnderungen bei der Passagier- und Handgepنckkontrolle in Kraft. Münchner und Frankfurter Flughafen machen auf die neuen Richtlinien für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepنck aufmerksam. Fluggنsten wird grundsنtzlich dringend empfohlen, nach Mِglichkeit alle mitgeführten Flüssigkeiten mit dem Reisegepنck aufzugeben.

 

Zu den Flüssigkeiten zنhlen Getrنnke, Sirup, Suppen und Parfüms, aber auch Gels, Pasten, Lotionen, Rasierschaum, Sprays sowie alle übrigen Artikel mit vergleichbarer Konsistenz. Auch der Inhalt von Druckbehنltern wie z. B. Zahnpastatuben fنllt unter die Regelung. Fluggنste, die derartige Produkte in die Flugzeugkabine mitnehmen wollen, müssen folgende Bestimmungen für das Handgepنck beachten:

 

Sنmtliche Flüssigkeiten und نhnliche Produkte dürfen künftig ausschlieكlich in Einzelbehنltnissen mit einer Hِchstfüllmenge von 100 Millilitern transportiert werden. Ausschlaggebend ist die auf der Packung aufgedruckte Hِchstfüllmenge. Darüber hinaus müssen alle diese Behنltnisse in einem transparenten, wieder verschlieكbaren Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermِgen befِrdert werden. Die Einzelbehنltnisse müssen leicht in den Plastikbeutel passen und dieser muss vollstنndig geschlossen sein. Es darf pro Person nur ein solcher Beutel mitgeführt werden. Alle Flüssigkeiten müssen dem Sicherheitspersonal bei der Handgepنckkontrolle gesondert zur Prüfung vorgelegt werden. Geeignete Beutel wie zum Beispiel Gefrierbeutel sind überall dort erhنltlich, wo Haushaltswaren verkauft werden. Die verschlieكbaren Beutel kِnnen auch noch am Flughafen vor der Sicherheitskontrolle bzw. in den angrenzenden Geschنften erworben werden.

 

Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die wنhrend des Fluges aus medizinischen Gründen unbedingt benِtigt werden. Allerdings müssen auch diese Artikel bei der Kontrolle aus dem Handgepنck herausgenommen und dem Sicherheitspersonal vorgelegt werden.

 

Nach der Sicherheitskontrolle kِnnen die Fluggنste nach wie vor flüssige Duty-Free-Artikel wie z.B. Spirituosen oder Parfüm erwerben. Passagiere mit Reiseziel USA, müssen allerdings beachten, dass sie meist einer zweiten Kontrolle unterzogen werden und flüssige Duty-Free-Artikel erst nach der zweiten Kontrolle im Gate oder erst im Flugzeug erwerben kِnnen.

 

Die Regelungen für Duty-Free-Artikel gelten für den Verkauf an Flughنfen innerhalb der Europنischen Union oder an Bord von Flugzeugen, die in der EU registriert sind. Die erforderliche Versiegelung der Artikel wird von der jeweiligen Verkaufsstelle vorgenommen. Somit kِnnen Umsteiger, die ihre Duty-Free-Artikel an EU-Flughنfen oder in EU-registrierten Flugzeugen erworben haben, ihre versiegelten Duty-Free-Verpackungen mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt.

 

Dies gilt jedoch nicht für die Umsteiger, die ihre Duty-Free-Waren an Flughنfen auكerhalb der EU oder an Bord von nicht in der EU registrierten Flugzeugen erworben haben. Die dort erworbenen Flüssigkeiten oder gelartigen Produkte dürfen an EU-Flughنfen beim Umsteigen nicht durch die Sicherheitskontrolle gebracht und müssen deshalb zurückgelassen werden. Dies betrifft zum Beispiel flüssige Duty-Free-Artikel, die an Flughنfen in Asien oder Amerika erworben werden.

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